Die Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens für die ambulante psychotherapeutische Versorgung verzögert sich. Wird die Einführung des Verfahrens, das das bestehende Antrags- und Gutachterverfahren ersetzen soll, tatsächlich bis 2027 verzögern?

Was ist das QS-Verfahren und wann wird es eingeführt?
Die Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) für die ambulante psychotherapeutische Versorgung könnte sich bis 2027 verzögern. Der KBV und der GKV-Spitzenverband haben bereits Gutachter für diesen Zeitraum bestellt.
Das QS-Verfahren, das im Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung festgelegt wurde, soll das bestehende Antrags- und Gutachterverfahren ersetzen. Es sieht eine standardisierte, fallbezogene Dokumentation zur Qualitätssicherung und Patientenbefragungen vor. Dies soll dazu beitragen, die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung zu verbessern und sicherzustellen, dass Patienten eine hochwertige Behandlung erhalten.
Laut dem Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses wird das QS-Verfahren jedoch erst frühestens ab 2025 eingeführt werden. Die Beschlussfassung ist für Dezember 2022 geplant, jedoch nicht mit der tatsächlichen Einführung des Verfahrens gleichzusetzen. Diese Verzögerung kann frustrierend sein, besonders wenn man bedenkt, dass das QS-Verfahren als Reaktion auf die Reform der Psychotherapeutenausbildung eingeführt wurde, die bereits 2007 beschlossen wurde.
Was bedeutet das für Psychotherapeuten?
Die Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens für Psychotherapie wird sich verzögern, weshalb Psychotherapeuten weiterhin Anträge für die ambulante psychotherapeutische Versorgung schreiben und verwalten müssen. Das aktuelle Antrags- und Gutachterverfahren bleibt daher bis voraussichtlich 2027 unverändert bestehen. In diesem Zeitraum wurden neue Gutachter vom KBV und dem GKV-Spitzenverband bestellt, wobei die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist. Psychotherapeuten sollten sich darauf vorbereiten, dass sie weiterhin Psychotherapie-Gutachten schreiben und verwalten müssen, bis das QS-Verfahren eingeführt wird.
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Obwohl die Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens für Psychotherapie sich verzögern wird, müssen Psychotherapeuten weiterhin Psychotherapie-Gutachten schreiben und verwalten. Das kann zeitaufwendig sein und von der manuellen Verwaltung von Papierdokumenten abhängig machen.
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